Kostenerstattung

Als Privat- und Kostenerstattungspraxis rechne ich über drei verschiedene Wege ab:

1. Selbstzahlung (Erwachsene, Jugendliche und Kinder):

Sie bezahlen 100 € pro Therapiesitzung (angelehnt an EBM und GOP), entweder in bar oder mit Karte.

Es gibt eine ordentliche Rechnung, welche Sie evtl. steuerlich als Heilbehandlung geltend machen können. Es findet kein Austausch mit Ihrer Krankenversicherung statt.

2. Private Krankenversicherung und Beihilfe (Erwachsene, Jugendliche und Kinder):

Auch hier orientieren sich die Kosten an EBM und GOP.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welchen Satz von dieser erstatt wird, um zu sehen, ob und welchen Eigenanteil Sie evtl. zu tragen haben. Daneben sollten Sie die jeweiligen Antragsformulare für die Psychotherapie bei Ihrer Privatkasse, bzw. bei Ihrer Beihilfestelle anfordern, damit die Therapie baldmöglichst beantragt werden kann.

3. Gesetzlich Versicherte (nur Kinder und Jugendliche)

… können über das so genannte Kostenerstattungverfahren (nach SGB V § 3 13, Abs 3) die psychotherapeutische Behandlung bei mir bezahlt bekommen. Der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung, vergibt pro Landkreis nur eine gewisse  Anzahl von Kassensitzen, bzw. Abrechnungsverträgen.

Da aber die Anzahl der Vertragspsychotherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen bei weitem nicht ausreicht, um den Bedarf an Psychotherapie zudecken, entstehen regional extrem lange Wartezeiten. Ihre gesetzliche Krankenkassen ist nach SGB V § 13, Abs. 3 dazu verpflichtet Ihnen, bzw. Ihrem Kind in zumutbarer Wartezeit (Erstgespräch binnen 6 Wochen und in angemessener Entfernung) Psychotherapie bei einem geprüften Psychotherapeuten zu ermöglichen. Auch wenn dieser keinen Abrechnungsvertrag mit gesetzlichen Krankenkassen hat.

Das Kostenerstattungsverfahren

Schritt für Schritt:

  1. Sie vereinbaren einen Termin mit mir. Hier bekommen Sie weitere Informationen und einen Antrag für Ihre Krankenkasse.
  2. Sie rufen 5 kassenzugelassene Therapeuten (www.kvbawue.de) an. Sie notieren das Datum Ihres Anrufs, den Namen des Therapeuten und die Wartezeit auf einen Therapieplatz. Ein Protokoll kann ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
  3. Sie rufen bei Ihrer Krankenkasse an. Erklären Sie, dass Sie keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz gefunden haben. Erklären Sie, dass Sie bei mir direkt in die Therapie einsteigen können. Fordern Sie Ihre Krankenkasse auf, Ihnen Ihr Recht auf einen Psychotherapieplatz binnen der nächsten sechs Wochen zu gewähren.
  4. Sie vereinbaren ein Erstgespräch mit mir.
    (Erst bei diesem Termin stelle ich eine vorläufige Diagnose, die auf dem Antrag vermerkt werden muss. Wird dieser nicht genehmigt, müssen Sie die Kosten für diese Sitzung selbst tragen, vgl. Selbstzahlen.)
  5. Sie holen sich von Ihrem Kinder- oder Hausarzt eine Dringlichkeitsbescheinigung. Auch hier bekommen Sie im Ersttermin auf Wunsch eine Vorlage.
  6. Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.

Manche private und auch gesetzliche Krankenversicherungen fordern den Eintrag ins Arztregister und meine Approbationsurkunde. Diese Dokumente gebe ich Ihnen ebenfalls im Erstgespräch mit.

Für weitere Informationen:
  • FAQ zur Kostenerstattung der Psychotherapeutenkammer NRW (Download)